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Vereinsordnung

VEREINSORDNUNG Kunst und Kulturverein Blumenfeld e.V.

1) Mitgliedschaftsverträge

Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes vonKunst und Kulturverein Blumenfeld e.V.. berechtigen. Sie sind zum Ende vertraglichen Laufzeit kündbar oder verlängern sich bei nichterfolgter Kündigung automatisch.

  • Mitgliedschaftsverträge werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag nach Wahl des Vertragspartners für die Dauer von 3 Monaten, 6 Monaten oder 12 Monaten (Grundlaufzeit) geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Zudem erhalten Mitglieder eine Vergünstigung von 20% auf alle Malkurse.Teilnahmegebühr von 5.- Euro pro Person pro Workshop oder pro Veranstaltung zusätzlich berechnet.

  • Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nichtfristgerecht gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann aber beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einesVertragsmonats gekündigt werden.

  • Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibtunberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägungder beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfristnicht zugemutet werden kann.

  • Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Kündigungserklärung desVertragspartners ist an die die unten genannte Adresse vom Kunst und Kulturverein Blumenfeld e.V. zu richten.

  • Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen. Im Falle einer nichteingelösten Lastschrift hat der Vertragspartner die daraus entstandene Bankgebühr zu übernehmen.

2) Datenschutzbestimmungen

Sämtliche Teilnehmer vomKunst und Kulturverein Blumenfeld e.V.. werden hiermit darauf hingewiesen, dass ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszweckenelektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei selbstverständlich eingehalten. DieTeilnehmer erklären sich in diesem Umfang mit der Bearbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten bereit.

3) Teilnahmefähigkeit / Haftung

  • Vor der Teilnahme an Kursen und Workshops vom Kunst und Kulturverein Blumenfeld e.V. ist von jedem Teilnehmer ein Anmeldeformular auszufüllen, mit dem derTeilnehmer erklärt, dass der Teilnahme an Kursen und Workshops vom Kunst und Kulturverein Blumenfeld e.V. keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen.

  • Die Nutzung der Räumlichkeiten und Angebote vom Kunst und Kulturverein Blumenfeld e.V. erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Der Kunst und Kulturverein Blumenfeld e.V. haftet nur im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes für Schäden der Teilnehmer.

  • Der Kunst und Kulturverein Blumenfeld e.V. übernimmt keinerlei Haftung für die von Teilnehmern mitgebrachten Wertgegenstände. Die Teilnehmer werden hiermit dazuaufgefordert, Ihre Wertgegenstände mit sich zu führen.

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